Rundfunkgebühren: BSW-Rede vor dem BVerwG

24. Oktober 2025

Am 1. Oktober sprach unser Stadtvorsitzender bei einer Kundgebung der Initiative „Leuchtturm ARD“ vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Das Gericht verhandelt gerade die Klage (BVerwG 6 C 5.24) einer Frau aus Bayern, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ) verweigert, weil sie das Programm als zu wenig vielfältig und ausgewogen kritisiert. Es geht um nichts geringeres, als die Zukunft des Rundfunkbeitrags. In Vertretung des Berliner BSW-Abgeordneten Alexander King, Mitglied des Medienausschusses, verlas Stadtvorsitzender Danilo Streller dessen eindrucksvolle Rede: (Auszug) „Wenn sich Beitragszahler von Beitragsempfängern als Schwurbler, als überflüssiger Blinddarm oder gleich als Nazis beschimpfen lassen müssen, wenn sie in bestimmten Fragen nicht dem Mainstream folgen, wenn eine Journalistin, die aus dem linksgrünen Konsens ausschert, damit rechnen muss, ihre Sendung zu verlieren, weil die eigenen Kollegen sie öffentlich diffamieren und sogar per Online-Petition ihren Rauswurf aus dem Sender fordern, wenn politische Talkrunden grundsätzlich im Format „5 Köpfe – 1 Meinung“ laufen und auch das Studiopublikum politisch korrekt zusammengestellt ist, wenn Mitarbeiter aussagen, dass sie in Redaktionssitzungen ihre Meinung lieber herunterschlucken, als sie frei zu äußern, dann sind wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (…) Wenn der zwangsweise Einzug von Rundfunkbeiträgen gerechtfertigt bleiben soll, muss sich der ÖRR ändern: Er muss demokratischer, transparenter und schlanker, er muss ein echter Bürgerfunk werden.“ Der 6. Senat des BVerwG will am 15. Oktober seine Entscheidung verkünden.

Schlagworte:

Mehr Beiträge